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Die Begleitung und Einführung in das Betreueramt erfolgt durch die Mitarbeiter/innen des Betreuungsvereins.

Die Grundlage bildet ein erstes gemeinsames Gespräch.

Nach diesem Gespräch legen wir gemeinsam fest, für wen Sie eine Betreuung übernehmen möchten. Haben Sie sich zur Übernahme der Betreuung entschieden, werden Sie vom Betreuungsgericht (Amtsgericht) zum/zur Betreuer/in bestellt.

Unser Ziel ist es, Sie zu ermutigen und zu befähigen, eine Betreuung zu übernehmen. Wir bauen auf Ihre Fähigkeiten und Ihren gesunden Menschenverstand. Vermitteln wollen wir grundlegendes Wissen und notwendige Fertigkeiten zur Führung einer Betreuung.

Wir bieten Beratung und Unterstützung im Alltag durch

- Hausbesuche und Gespräche in Ihrer Umgebung; insbesondere auch mit der betreuten Person.

- Hilfe und Unterstützung durch schriftliche Unterlagen.
- Hilfe und Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen aller Art und der damit verbundenen Arbeit mit Ämtern. - Telefonische Beratung während unserer Bürostunden.

Wir bieten Fort- und Weiterbildung für die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer.

Sie können im Betreuungsverein Mitglied werden. Die Übernahme einer Betreuung ist davon unababhängig.

Unser Angebot besteht gegenüber allen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern. Es besteht keine Verpflichtung, bei Übernahmen einer Betreuung, in den Betreuungsverein eintreten zu müssen.

Wir beiten Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen mit sachbezogenen Themen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer an. Unsere Angebote sind kostenlos.

Hier bietet sich auch die Möglichkeit zum lockeren Erfahrungsaustausch.

Erreichbarkeit

Betreuungsverein
Landkreis Biberach e. V.
Bahnhofstrasse 29
88400 Biberach,
Telefon: 07351-17869
Fax: 07351-17962
e-mail: info@betreuungsverein-bc.de

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 8.30 Uhr und 12 Uhr. Individuelle Terminvereinbarungen mit den Mitarbeitern sind jederzeit möglich.

Weitere Gesprächstermine könnenverinbart werden.

Die Betreuungsbehörde am Landratsamt ist für Sie erreichbar von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr und Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Geprächstermine sind ebenfalls nach Vereinbarung möglich.

Betreuungsbehörde
Landratsamt Biberach
Rollinstraße 18
88400 Biberach
Tel.: 07351/52-6330